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   KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13 - 141 AR 603/13   

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https://dejure.org/2013,43995
KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13 - 141 AR 603/13 (https://dejure.org/2013,43995)
KG, Entscheidung vom 05.12.2013 - 2 Ws 555/13 - 141 AR 603/13 (https://dejure.org/2013,43995)
KG, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 2 Ws 555/13 - 141 AR 603/13 (https://dejure.org/2013,43995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 455 Abs 4 StPO, § 458 Abs 2 StPO
    Strafvollstreckung: Voraussetzungen der Bewilligung einer Unterbrechung der Strafhaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Strafunterbrechung im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft i.R.e. Gesamtabwägung; Interesse eines Strafgefangenen an der Wahrung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG bei schwerwiegendem Schaden an seiner Gesundheit wegen der Fortsetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über eine Haftunterbrechung zur Durchführung einer Operation an der Schulter mit anschließender Rehabilitationsbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach §

    Auszug aus KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13
    Solche Mittel sind nicht nur die in § 455 Abs. 4 Nr. 3 StPO ausdrücklich genannte Untersuchung und Behandlung in Vollzugseinrichtungen, sondern auch diejenige in einem externen Krankenhaus (§ 65 Abs. 2 StVollzG), die ebenfalls ohne eine Unterbrechung des Vollzuges vonstatten gehen können (vgl. BVerfG NStZ-RR 2003, 345).
  • KG, 05.02.2013 - 2 Ws 41/13

    Strafvollstreckung: Unterbrechung der Strafhaft bei Erkrankung eines Gefangenen

    Auszug aus KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13
    Vorliegend kann dahinstehen, welche prozessualen Folgen dies hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Februar 2013 - 2 Ws 41/13 - und vom 26. Juni 2008 - 2 Ws 260/08 -), weil der Antrag jedenfalls in der Sache unbegründet ist.
  • KG, 15.02.2006 - 5 Ws 607/05

    Strafaufschub bzw. -unterbrechung wegen Krankheit: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13
    Grundsätzlich setzt die Möglichkeit, eine Rehabilitationsmaßnahme während einer Haftunterbrechung nach § 455 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO durchführen zu lassen, voraus, dass die Unterbrechung in allen Verfahren gewährt wird, in denen gegenwärtig noch Strafreste zu vollstrecken sind (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 Ws 260/08 - StV 2008, 87).
  • KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05

    Strafvollzug: Behandlung des Antrags auf regelmäßigen Besuch einer externen

    Auszug aus KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Diagnose, sondern auch für die Therapie (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz - juris).
  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 97/20

    Strafunterbrechung bei abstrakter, innerhalb des Strafvollzugs nicht erhöhter

    Gleichwohl war eine einheitliche Entscheidung über die beide Verfahren betreffenden Anträgen zu treffen (vgl. KG, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 2 Ws 185/16 -, juris Rn. 6 und vom 5. Dezember 2013 - 2 Ws 555/13 -, juris Rn. 12), und insoweit war § 455 Abs. 4 StPO anzuwenden.

    Eine gerichtliche Überprüfung findet dann nur darauf statt, ob die Vollstreckungsbehörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. KG, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 2 Ws 555/13 -, juris Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 09.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Maßstab für die gerichtliche Entscheidung über die Ablehnung einer Unterbrechung

    Solche Mittel sind nicht nur die in § 455 Abs. 4 Nr. 3 StPO ausdrücklich genannte Untersuchung und Behandlung in Vollzugseinrichtungen, sondern auch diejenige in einem externen Krankenhaus (§ 65 Abs. 2 StVollzG), die ebenfalls ohne eine Unterbrechung des Vollzuges vonstattengehen können (vgl. BVerfG NStZ-RR 2003, 345; KG Berlin, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 2 Ws 555/13 -).
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